
Seit Anfang 2023 gibt es statt Arbeitslosengeld II (Hartz 4) das neue Bürgergeld. Was hat sich dadurch geändert und was ist gleich geblieben?
In diesem Beitrag stellen wir dir die Voraussetzungen für den Bezug, die Antragsstellung und die Rahmenbedingungen vor.
Wer kann Bürgergeld erhalten?
Wer bisher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld hatte, hat nun Anspruch auf Bürgergeld. Im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) wird das Bürgergeld unter § 19 Absatz (1) – (3) geregelt. Wörtlich steht in Absatz (1): „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld.“
Was bedeutet das? Erwerbsfähig bist du, wenn du in er Lage bist, deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das heißt weiter, dass du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst und nicht durch eine Krankheit oder Behinderung davon abgehalten wirst. Leistungsberechtigt bist du, wenn deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kannst und andere Leistungen wie Wohngeld oder ähnliches nicht ausreichend sind oder für dich nicht in Frage kommen. Wichtig ist zudem, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, heißt du wohnst und lebst in Deutschland. Deine Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle.

Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld?
Du kannst deinen Antrag weiter wie gewohnt über die üblichen Wege einreichen. Direkt vor Ort in deinem Jobcenter, postalisch, per Mail oder über jobcenter.digital. Auch eine formlose Antragsstellung ist möglich, allerdings wirst du in diesem Fall trotzdem alle notwendigen Nachweise erbringen müssen.
Der einfachste Weg ist jobcenter.digital. Hier kannst du nach einer Registrierung alle Unterlagen einreichen, Bescheide einsehen und mit deinem zuständigen Mitarbeiter oder deiner zuständigen Mitarbeiterin beim Jobcenter in Kontakt treten.
Welche Formulare musst du ausfüllen und welche Unterlagen benötigst du im Regelfall? Das kommt ein bisschen darauf an, ob du alleine lebst oder Teil einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft bist. Wenn du dir unsicher bist, welche Formulare du benötigst, keinen Ansprechpartner hast und auch im Jobcenter niemanden erreichst, dann kannst du einen etwas längeren Weg nehmen. Wenn du den Hauptantrag (Formblatt HA) einreichst und weitere Unterlagen fehlen, wird das Jobcenter dir eine Info darüber zukommen lassen, was du noch nachreichen musst. Hier ist allerdings zu bedenken, dass der Schriftverkehr Zeit in Anspruch nimmt – schneller geht es also, wenn du vorher genau weißt, was du benötigst.
Häufig werden zum Beispiel folgende Anlagen benötigt:
- Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (Formblatt KDU)
- Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (Formblatt WEP)
- Anlage zu Vermögen (Formblatt VM)
Beispiele für wichtige Nachweise sind unter anderem:
- Nachweis über Einkommen, beispielsweise aktuelle Kontoauszüge, Bescheide zu Kindergeld
- Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
- Gültiges Ausweisdokument, wie der Perso oder ein Reisepass
- Nachweise über vorhandenes Vermögen, wie Sparbücher, Bausparverträge oder ähnliches
Was passiert nach Antragsstellung? Wenn dein Antrag vollständig ist und vom Jobcenter bearbeitet und anschließend genehmigt wird, erhältst du einen Bewilligungsbescheid. In diesem Bescheid ist die Höhe deiner Leistungen sowie der Bewilligungszeitraum aufgeführt. Dein Bürgergeld wird NICHT automatisch verlängert, sondern du musst zum Ende jedes Bewilligungszeitraumes einen Weiterbewilligungsantrag (Formblatt WBA) stellen. Am besten stellst du diesen Antrag einige Wochen vor Ende des alten Zeitraums, damit du ohne Unterbrechung die Leistungen erhältst.
Wie sehen die Leistungen genau aus?
Der Regelbedarf (Betrag, der für den Lebensunterhalt gezahlt wird) wurde im Zuge des neuen Bürgergelds erhöht, ebenso die Freibeträge für Vermögen und Einkommen. Ein Auszug aus den aktuellen Regelsätzen ist folgender:
Berechtigte | SGB II | Alter | Regelbedarf |
Alleinstehende | § 20 Abs. 2 S. 1 | ab 18 Jahren | 502 Euro |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des JC umziehen | § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 § 23 Nr. 1 | 18 – 24 Jahre | 402 Euro |
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter Kosten für Wohnung und Heizung, insofern diese Kosten angemessen sind. Die Angemessenheit wird im Einzelfall geprüft. Grundsätzliche Zahlen kannst du hier nachlesen.

Quellen: Arbeitsagentur, 2023; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2023